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Sportboot-Führerschein-Binnen
Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten (unter Motor oder Segel/Surfen) unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen, vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS).

Zulassung:
- Segeln/Surfen ab 14,
- Motor ab 16 Jahren;
- Tauglichkeit: Vorlage „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber“,
- Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheines (oder Führungszeugnisses / Verzicht bei Minderjährigen).

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und ggf. einer mündlichen Prüfung.

Ausreichende Kenntnisse
- des Binnenschifffahrtsrechts,
- der Seemannschaft,
- der Fahrzeugführung (Segel-, Motorboot, Surfbrett) sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u. a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.